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Bin ich unkündbar, wenn es einen Betriebsrat im Betrieb gibt?
Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat? Fragst du dich: Macht das eine Kündigung unmöglich? Die kurze Antwort: Nein! Allein durch die Existenz eines Betriebsrats wirst du nicht unkündbar.
Kein Kündigungsausschluss
Das Vorhandensein eines Betriebsrats führt nicht automatisch dazu, dass Arbeitnehmer nicht mehr gekündigt werden können. Jedoch bist du auch nicht schutzlos. Vielmehr ergeben sich Chancen, da dem Arbeitgeber Fehler unterlaufen können. Auch kann das Verhalten des Betriebsrats deine Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess und damit die Möglichkeit einer höheren Abfindung verbessern.
Anhörung vor jeder Kündigung
Die wichtigste Schutzfunktion besteht darin, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden muss. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam. Eine fehlerhafte Anhörung führt dazu, dass die Kündigung des Arbeitgebers angreifbar ist.
Achtung:
Die Pflicht zur Anhörung gilt für alle Kündigungen – unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche, fristlose oder eine Kündigung während der Probezeit handelt. Auch wenn du nur kurz im Betrieb beschäftigt bist, muss der Betriebsrat angehört werden. Ein Fehler bei der Anhörung kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Der Betriebsrat überprüft in der Regel die Kündigung. Er prüft, ob die Kündigungsgründe nachvollziehbar sind, ob die Formalien eingehalten wurden und ob Alternativen zur Kündigung bestehen. Bei Fehlern kann der Betriebsrat der Kündigung widersprechen.
Zustimmung
Der Betriebsrat kann der Kündigung zustimmen. Die Zustimmung hat jedoch keine rechtliche Wirkung. Sie zeigt lediglich, dass aus Sicht des Betriebsrats keine Bedenken bestehen.
Widerspruch durch den Betriebsrat
Ein Widerspruch des Betriebsrats kann deine Chancen im Kündigungsschutzprozess verbessern, da dadurch zum Ausdruck gebracht wird, dass die Kündigung möglicherweise fehlerhaft ist. Mögliche Gründe sind:
- Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Sozialauswahl fehlerhaft.
- Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb ist möglich.
- Eine Weiterbeschäftigung nach einer Umschulung ist möglich.
- Eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen ist möglich.
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