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Faszinierende Aufzählung: So kann ein Arbeitsverhältnis enden

Viele Wege führen nach Rom. Im Arbeitsrecht ist es nicht anders. Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber denken nur an die Kündigung. Tatsächlich gibt es mindestens 5 weitere Möglichkeiten. Eine kleine faszinierende Aufzählung, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann.

Möglichkeit 1: Die Anfechtung des Arbeitsvertrages

Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist die erste Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann. Sie kommt relativ selten vor. In der Regel versucht sich der Arbeitgeber, bei einer Anfechtung vom Arbeitsvertrag zu lösen. Der Grund für die Anfechtung liegt in den (fehlenden) Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat sich geirrt. Der Arbeitgeber war der Meinung, dass der Arbeitnehmer mehr kann. Oder der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber über seine Fähigkeiten getäuscht. Ein alter Hut ist die Anfechtung wegen einer Schwangerschaft. Schwangerschaft ist kein um eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Die Bewerberin darf sogar im Vorstellungsgespräch lügen. Bei einem Kraftfahrzeugfahrer ohne Führerschein sieht es schon anders aus. Das könnte ein Anfechtungsgrund sein.

Möglichkeit 2: Das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages

Eine weitere Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann, ist das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet, wenn der Beendigungszeitpunkt (Enddatum) erreicht ist. Alternativ kann auch der Zweck für die Einstellung erreicht sein. Nun können die Parteien eine Verlängerung schließen, damit der Arbeitsvertrag nicht endet. Wenn er nicht verlängert wird, dann endet das Arbeitsverhältnis. In einigen Fällen ist eine weitere Befristung nicht mehr möglich, weil beispielsweise die Höchstgrenze von zwei Jahren erreicht wurde.

Möglichkeit 3: Eintritt in das Rentenalter

Für viele Arbeitnehmer der schönste Tag im Leben. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Er kann sich dem wohlverdienten (Un-)Ruhestand widmen.

Möglichkeit 4: Tod des Arbeitnehmers

Nun die traurigste Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann. Der Arbeitnehmer stirbt. Die Leistung des Arbeitnehmers ist eine höchstpersönliche Leistung. Die Erben können den Arbeitsvertrag damit nicht erben. Sie können den Vertrag auch nicht fortführen. Das Arbeitsverhältnis endet einfach.

Möglichkeit 5: Der Aufhebungsvertrag

Die nächste Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann, ist der Aufhebungsvertrag. Hier schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag. Aufgrund einer Einigung beenden sie das Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zur Kündigung sprechen die beiden Parteien über die Beendigung. Das Arbeitsverhältnis endet nicht einseitig. Vielmehr wird über das Ergebnis der Einigung verhandelt. Erst mit Unterschrift kann das Arbeitsverhältnis enden.

Möglichkeit 6: Der Vergleich im Kündigungsschutzprozess

Der Liebling vieler Arbeitnehmer ist die nächste Möglichkeit. Die Arbeitnehmer erhalten eine Abfindung. Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr wird im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses geklärt, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung wirksam aufgelöst wurde. Während des Prozesses einigen sich die Parteien darüber, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und dass der Arbeitnehmer seine Klage nicht mehr weiterverfolgt. Als Gegenleistung erhält er vom Arbeitgeber einen gewissen Geldbetrag. Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung.

Möglichkeit 7: Die Kündigung

Die wohl bekannteste Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann, ist die Kündigung. Es ist auch die häufigste Art, wie ein Arbeitsvertrag beendet wird. Das Schöne an der Kündigung ist, dass die Gegenseite der Kündigung nicht zustimmen muss. Es ist auch egal, ob sie einverstanden ist. Der Arbeitsvertrag wird einfach einseitig beendet. Es muss nur eine Kündigungsfrist beachtet werden.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Die erste Möglichkeit, wie das Arbeitsverhältnis enden kann, ist die Arbeitnehmerkündigung. In diesen Fällen kündigt der Arbeitnehmer. Er kann ordentlich kündigen. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitnehmer nicht. Er muss jedoch, nach der Erklärung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Der Arbeitnehmer kann auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen eine Weiterarbeit für den Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist. Mobbing, Handgreiflichkeiten oder keine Bezahlung sind solche Fälle.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Die häufigste Möglichkeit, wie das Arbeitsverhältnis enden kann, ist die Arbeitgeberkündigung Auch der Arbeitgeber kann ordentlich  und außerordentlich kündigen. Auch bei der ordentlichen Kündigung, durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Nur wenn er freigestellt wird, sieht es anders aus.