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Unglaublich: Beim falschen Lebenslauf droht die Kündigung

Die neue Stelle klingt wirklich gut. Der eigene Lebenslauf ist nicht optimal. Also! Der Lebenslauf muss auf die Wunschstelle optimiert werden. Leerräume werden kaschiert. Sprachkenntnisse werden verbessert. Abschlüsse werden fingiert. Was passiert also, wenn ein falscher Lebenslauf vorgelegt wird. Was sind die Folgen beim Lügen?

Diese Angaben müssen in den Lebenslauf

Der Arbeitgeber will vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ein umfassendes Bild des Bewerbers. In den Lebenslauf gehören alle Angaben, welche für das konkrete Arbeitsverhältnis relevant sind. Vor allem soll der Lebenslauf einen ersten Überblick über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zeigen. Er soll auch zeigen, welche Berufserfahrung er gesammelt hat. Es sollten also die Ausbildung und qualifizierte berufliche Tätigkeiten dargestellt werden. Mehr Einzelheiten erfährt der Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch. Auf diese 5 Punkte sollen Sie als Arbeitnehmer bei einem Bewerbungsgespräch achten. (LINK)

Falsch Angaben im Lebenslauf

Die Stelle ist zu interessant. Die eigenen Fähigkeiten passen nicht. Dann kann man doch ein bisschen flunkern. Die Fähigkeiten werden optimiert. Besser noch: Die Zeugnisse werden verbessert. In den meisten Fällen eine schlechte Idee. Eine wirklich schlechte Idee. Die fachliche Qualifikation eines Arbeitnehmers ist der wichtigste Einstellungsgrund. Lügen sind an dieser Stelle schlecht. Der Arbeitgeber wird enttäuscht. Das Vertrauen ist zerstört. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer loswerden. Diese Maßnahmen drohen!

Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag anfechten. Als Grund wird er die arglistige Täuschung anführen, § 123 BGB. Dies ist immer der Fall, wenn aufgrund falscher Tatsachen ein Irrtum entsteht, welcher zum Vertragsschluss führt. Durch das Vorspielen besserer Leistungen wird der Irrtum beim Arbeitgeber hervorgerufen, dass man gewissen Fähigkeiten besitzt. Aufgrund dieser Fähigkeiten wurde anschließend der Arbeitsvertrag geschlossen. Übrigens: Der Bewerber kann auch durch Schweigen einen Irrtum hervorrufen. Der Beweis kann der Arbeitgeber in diesen Fällen auch einfach führen. Er legt einfach den optimierten Lebenslauf vor.

Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen fehlenden Eigenschaften

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber wegen fehlenden verkehrswesentlichen Eigenschaften anficht, § 119 II BGB. Die fachliche Qualifikation eines Arbeitnehmers wird als verkehrswesentliche Eigenschaften verstanden. Auch hier ist der Beweis relativ einfach. Der Arbeitgeber legt einfach den optimierten Lebenslauf vor.

Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch kündigen. Eine fristlose Kündigung ist in den Fällen möglich, § 626 BGB. Allgemeines zur firstlosen Kündigung erfahren Sie hier (LINK). Auch eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist möglich. Allgemeines zur verhaltensbedingten Kündigung erfahren Sie hier (LINK). Denkbar sind jedoch auch personenbedingten Kündigungen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es an notwendigen Qualifikationen fehlt.

Muss der Arbeitnehmer den Lohn zurückzahlen?

Bei einer Kündigung ist der Fall klar. Nein! Auch bei einer Anfechtung des Arbeitsvertrages muss der Lohn nicht zurückgezahlt werden. Wenn der Arbeitnehmer jedoch vor der Anfechtung keine Arbeitsleistung erbracht hat, dann muss er in der Regel den Lohn zurückzahlen.

Strafrecht!

Es können auch strafrechtliche Sanktionen drohen. Das Optimieren kann als Urkundenfälschung verstanden werden. Betrug ist auch denkbar.

Abschlussgedanke

Es lohnt sich nicht den Lebenslauf zu optimieren. Auf jeden Fall verliert man seine Stelle. Im schlimmsten Fall muss man sogar den Lohn noch zurückzahlen. Schließlich sind auch strafrechtliche Schritte noch möglich.

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