Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht: Fakten statt Mythen zu Kündigung, Urlaub & Abmahnung

Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht: Fakten statt Mythen zu Kündigung, Urlaub & Abmahnung

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Kennst du diese Gespräche auch? Es wird über Arbeitsrecht diskutiert, und jeder weiß es besser – oft wird sogar ein TikToker, YouTuber oder Ähnliches zitiert. Vorsicht! Viele dieser vermeintlichen Wahrheiten sind schlichtweg falsch oder nicht vollständig wiedergegeben. Heute räume ich mit den hartnäckigsten Mythen auf und zeige dir, was wirklich stimmt.

Mythos 1: Erst Abmahnung, dann Kündigung

Falsch! Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Arbeitgeber mehrere Abmahnungen aussprechen muss. In der Regel kann schon nach einer einzigen Abmahnung und erneutem gleichartigen Fehlverhalten eine Kündigung folgen. Es ist wie im Fußball: Gelb – und dann Gelb-Rot! Entscheidend ist immer die Schwere der Pflichtverletzung und ob mit einer Besserung des Verhaltens des Arbeitnehmers zu rechnen ist.

Mythos 2: Keine Kündigung während der Krankheit

Falsch! Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Arbeitgeber dürfen auch während einer Krankschreibung kündigen. Eine Kündigung kann sogar aus krankheitsbedingten Gründen erfolgen – etwa wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Mythos 3: Bei Kündigung habe ich Anspruch auf Abfindung

Meistens Falsch! In der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach dem Ausspruch der Kündigung. Es ist jedoch richtig, dass viele arbeitsgerichtliche Verfahren mit der Zahlung einer Abfindung enden. Der Hintergrund ist, dass solche Verfahren häufig durch einen Vergleich abgeschlossen werden – und dieser enthält oft eine Abfindungsregelung.

Mythos 4: Kein Urlaubsanspruch während der Probezeit

Falsch! Auch während der Probezeit steht dir als Arbeitnehmer Urlaub zu. Tatsächlich erwirbst du mit jedem Monat ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. In der Praxis macht es jedoch oft wenig Sinn, während der Probezeit Urlaub zu nehmen, da der Sinn und Zweck der Probezeit – auch aus Sicht des Arbeitnehmers – nicht erfüllt werden kann. Wie willst du prüfen, ob du langfristig für den neuen Arbeitgeber arbeiten möchtest, wenn du gleich Urlaub nimmst?

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