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Arbeitsrecht einfach erklärt: Diese Rechte und Pflichten kennen viele Arbeitnehmer nicht
Vieles läuft automatisch ab: Du gehst zur Arbeit, machst deine Pause, am Ende des Monats gibt es Geld, dazu Urlaub und vielleicht noch mehr oder auch nicht. Kennst du wirklich alle Rechte und Pflichten? Hier ist eine kleine Auswahl.
Hinweis auf Urlaubsverfall
Viele Arbeitnehmer denken, dass der Urlaub automatisch zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wird. So einfach ist das aber nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber dich ausdrücklich auf den drohenden Verfall hinweisen muss. Fehlt dieser Hinweis, bleibt dein Urlaubsanspruch bestehen; im Extremfall sogar über mehrere Jahre hinweg.
Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub
Viele Arbeitnehmer nehmen ihren Urlaub in einzelnen Tagen: mal zwei Tage hier, dann vier Tage dort und später vielleicht nur einen Tag. Das musst du aber nicht. Du hast einen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub von mehreren Tagen. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub zwölf zusammenhängende Werktage. Das bedeutet: Du kannst verlangen, dass dir dieser Urlaub am Stück gewährt wird, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.
Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis
Viele glauben, dass sie ein Recht auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis haben. Das stimmt so nicht. Du hast Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Zeugnis. Es muss deine konkrete Tätigkeit beschreiben und - bei einem qualifizierten Zeugnis - auch eine Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens enthalten. Faktisch entspricht das einem Zeugnis mit der Note „befriedigend“. Alles, was besser ist, musst du beweisen. Alles, was schlechter ist, muss der Arbeitgeber belegen.
Überstunden werden automatisch bezahlt
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Arbeitgeber alle geleisteten Überstunden automatisch bezahlt. Ganz so einfach ist das nicht. Du musst darlegen, wann und wie lange du Überstunden gemacht hast. Außerdem musst du nachweisen, dass dein Arbeitgeber diese angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Eine pauschale Aussage wie „Ich habe immer Überstunden gemacht“ reicht nicht aus.
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