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Ich will meinen Lohn! Das sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

Der Arbeitgeber zahlt nicht! Jeder Arbeitnehmer freut sich auf den Monatsersten. Das Konto sollte wieder gefühlt sein. Dann der Schock! Kein Geld auf dem Konto. Es steht sogar noch im Minus. Was nun? Ein Fehler der Bank? Zu viel ausgegeben? Schlimmer! Der Arbeitgeber hat nicht gezahlt. Das sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

Vorschusspflicht des Arbeitnehmers

Die Lage ist misslich. Der Arbeitnehmer muss arbeiten und kriegt den Lohn erst am Ende vom Monat. Er ist vorschusspflichtig. Ohne Arbeit kein Geld! Von diesem Grundsatz gibt es zwar Ausnahmen (Urlaub, Krankheit, Feiertage (LINK)), diese werden jedoch hier und jetzt nicht behandelt. Vielmehr geht es heute um Fälle, in denen der Arbeitgeber einfach „vergisst“ den Lohn zu überweisen. Es geht also um die Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht zahlt.

Anspruch des Arbeitnehmers auf den Lohn

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf seinen Lohn. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn bezahlen, § 611a Absatz 2 BGB. Der Arbeitgeber zahlt nicht. Gibt es hier eine Frist?

Arbeitgeber zahlt nicht – Wann muss er bezahlen?

Der Lohn ist nach der Arbeitsleistung zu bezahlen. Wenn der Lohn nach Zeitabschnitten bemessen ist, so ist er nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu bezahlen, § 614 BGB. Der Lohn wird in der Regel monatlich bezahlt, mit der Folge, dass dieser am 1. des nächsten Monats fällig wird. Der Arbeitgeber zahlt nicht. Muss er in Verzug gesetzt werden? Mahnung?

Arbeitgeber zahlt nicht – Wann ist er im Verzug?

Hierzu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Der Arbeitgeber ist am zweiten des nächsten Monats automatisch im Verzug. Eine Mahnung ist nicht notwendig. Der Arbeitgeber zahlt nicht, weil er meint, dass er später darf. Gibt es Ausnahmen?

Ausnahme von der gesetzlichen Regelung

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme. Von der gesetzlichen Regelung kann abgewichen werden. Schauen Sie deshalb in Ihren Arbeitsvertrag. Auch in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag kann eine andere Regelung enthalten sein. In vielen Fällen ist dort geregelt, dass der Lohn bis zum Monatsende zu bezahlen ist. Damit ist der Arbeitgeber schon am 1. des nächsten Monats im Verzug. Der Arbeitgeber zahlt nicht. Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er endlich zahlt?

Arbeitgeber zahlt nicht – Was kann ich tun.

Diese Schritt-für-Schritt Anleitung sollten Sie befolgen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

Schritt 1: Gespräch suchen

Erstmal ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Es kann zu einer Panne bei der Auszahlung des Lohnes gekommen sein. Vielleicht gab es eine EDV – Panne. Oder ein Zettel wurde fehlerhaft übertragen, sodass die Zahlung in falscher Höhe erfolgt ist. In vielen Fällen lässt sich die Situation, durch ein ruhiges Gespräch aufklären.

Schritt 2: Schriftliche Aufforderung

Der Arbeitgeber zahlt nicht! Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, dann sollten Sie Ihre Forderung schriftlich geltend machen. Sie schreiben dem Arbeitgeber einen Brief und fordern ihn auf, Ihnen den offenen Lohn zu bezahlen. Hierbei sollten Sie detailliert den offenen Betrag niederschreiben.

Schritt 3: Abmahnung

Der Arbeitgeber zahlt nicht! Sie sollten eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Sie, als Arbeitnehmer können den Arbeitgeber abmahnen. Nach einer solchen Abmahnung dürfen Sie sogar kündigen und müssen, in der Regel keine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit befürchten.

Schritt 4: Klage

Der letzte Schritt, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist die Klage. Sie müssen in diesen Fällen eine Klage auf Zahlung von Entgelt einreichen. Die Klage hilft meistens.

Arbeitgeber zahlt nicht – Hier müssen Sie besonders aufpassen!

Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall beachten, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

Verjährung

Der Arbeitgeber zahlt nicht, weil Sie zu spät gehandelt haben. In den meisten Fällen verjähren die Ansprüche schon nach drei Monaten. Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem einschlägigen Tarifvertrag. Diese Regelungen nennt man Ausschluss- und Verfallsklauseln. Es gibt eine Menge davon, sodass ich keinen festen Termin nennen kann. Auch wenn es keine solche Regelung gibt, dann verjährt der Anspruch spätestens nach drei Jahren. Es gelten die regelmäßigen Verjährungsfristen des BGB.

Klage

Die Klage auf Zahlung von Entgelt ist auf den Bruttobetrag zu richten. Der Arbeitgeber zahlt nicht und übernimmt auch nicht Anwaltskosten. Es gilt auch eine Besonderheit bei der Kostenübernahme. Im Arbeitsrecht muss jede Partei die außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten der ersten Instanz selber tragen, § 12a ArbGG.

Weitere Ansprüche

Der Arbeitgeber zahlt nicht, sodass der Arbeitnehmer einen Schaden erlitten hat. Wenn der Arbeitgeber, mit der Lohnzahlung im Verzug ist, dann muss er Ihnen auch noch den entstandenen Schaden ersetzen. Dies ergibt sich aus §§ 280, 288 Absatz 4 BGB. Zusätzlich muss er Ihnen sogar noch Zinsen zahlen, § 288 Absatz 1 BGB.

Zusammenfassung

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf seinen Lohn. Der Lohn ist spätestens am Ersten des Folgemonats zu bezahlen. Mit Hilfe der Klage können Sie Ihren Lohnanspruch durchsetzen. Möglicherweise muss der Arbeitgeber zusätzlich Ihren Schaden ersetzen, der aufgrund der verspäteten Zahlung entstanden ist.