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Fristlose Kündigung? So reagierst du richtig und sicherst deine Zukunft
Hat dein Arbeitgeber dich ins Büro zitiert und dir eine fristlose Kündigung übergeben? Dann heißt es jetzt: Ruhe bewahren und richtig handeln!
Niemals die Kündigung unterschreiben!
Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass du die Kündigung unterschreibst, sollten bei dir alle Alarmglocken schrillen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Deine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. Besteht der Arbeitgeber darauf? Das Risiko ist groß, dass er dich in eine Falle locken will. Oft versteckt sich hinter der Unterschriftenzeile eine Klausel, mit der du auf deine Rechte verzichtest.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Unterschreibe gar nichts und nimm das Kündigungsschreiben einfach entgegen.
- Lies dir ganz genau durch, was im Kündigungsschreiben steht. Unterschreibe nur, wenn dort ausdrücklich „Empfang bestätigt“ steht und nichts von einem Verzicht auf Rechte oder einer Kündigungsschutzklage.
Sofort bei der Agentur für Arbeit melden!
Bei einer fristlosen Kündigung endet dein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Das heißt: Du musst dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Diese Frist ist extrem wichtig. Wenn du dich zu spät meldest, droht dir allein deswegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Es kommt noch schlimmer: Bei einer fristlosen Kündigung droht eine zwölfwöchige Sperrzeit. Warum? Die Behörde geht davon aus, dass du durch dein Verhalten selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hast. In diesen zwölf Wochen erhältst du kein Arbeitslosengeld. Gegen diese Sperrzeit kannst du vorgehen! Du hast ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ich empfehle dir, allein aus Fristwahrung Widerspruch zu erheben.
Überlege dir, ob du eine Kündigungsschutzklage erhebst
Eine Kündigungsschutzklage ist dein wichtigstes Mittel, um dich gegen die fristlose Kündigung zu wehren. Du hast dafür drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Allein wegen der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld solltest du über eine Kündigungsschutzklage nachdenken. In den gerichtlichen Verhandlungen ist es oft möglich, den Arbeitgeber zu überzeugen, dass er von der fristlosen Kündigung Abstand nimmt. Wenn er dies auch gegenüber der Agentur für Arbeit erklärt, wird die Sperrzeit wieder aufgehoben. Das sollte jedoch nur dein Minimalziel sein. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst du oft noch mehr erreichen:
- Eine Abfindung aushandeln
- Eine ordentliche Kündigung statt der fristlosen durchsetzen
- Ein gutes Arbeitszeugnis vereinbaren
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