Inhaltsverzeichnis
Fallen des Arbeitgebers (Teil 5) – Nachträgliche Befristung
Hast Du ein neues Arbeitsverhältnis begonnen? Kommt der Arbeitgeber nach einigen Tagen und will das Arbeitsverhältnis nachträglich befristen? Vorsicht! Dies ist ein böser Trick einiger Arbeitgeber.
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Manchmal gibt es Gründe, wieso ein Arbeitsverhältnis befristet werden soll. Manchmal gibt es auch keine Gründe, aber der Arbeitgeber will trotzdem eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist geregelt, wann dies möglich ist. Genauer gesagt regelt der Paragraph 14 Absatz 1, wann ein sachlicher Grund für eine Befristung in der Regel vorliegt. In den weiteren Absätzen ist geregelt, was bei einer sachgrundlosen Befristung zu beachten ist.
Die Befristung mit Grund
Es gibt einige typische Gründe, wieso ein Arbeitsverhältnis befristet werden kann. Der Paragraph 14 Absatz 1 listet einige Gründe auf. In meiner täglichen Praxis wird in der Regel eine Befristung mit dem vorrübergehenden Bedarf, wegen der Vertretung eines Arbeitnehmers oder wegen der Erprobung des Arbeitnehmers begründet.
Die Befristung ohne Grund
In diesen Fällen wird kein Grund genannt. Jedoch ist zu beachten, dass eine sachgrundlose Befristung nur bis zu einer Dauer von höchstens zwei Jahren möglich ist. Das Arbeitsverhältnis darf in diesen zwei Jahren auch höchstens dreimal verlängert werden.
Die weiteren Voraussetzungen
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses hat daneben noch zwei weitere wichtige Voraussetzungen. Die Befristungsregelung muss schriftlich und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden.
Die Folgen einer unwirksamen Befristung
Die Folgen einer unwirksamen Befristung sind für den Arbeitgeber erheblich. Das Arbeitsverhältnis wird als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Richtig gehört! Bei einer unwirksamen Befristungsregelung wurde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen.
Trick der Arbeitgeber
Es gibt Arbeitgeber, die diese Regelung umgehen und hoffen, dass es den Arbeitnehmer nicht auffällt. Aus diesem Grund werden auch im Nachgang befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen in der Hoffnung, dass Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist diese nicht angreifen.