Im ersten Artikel „Abmahnung vom Arbeitgeber – Was nun?“ hast Du erfahren, was eine Abmahnung ist und was der Arbeitgeber bei einer Abmahnung zu beachten hat. Im heutigen Artikel erfährst Du, was Du nach dem Erhalt einer Abmahnung machen solltest.
Inhaltsverzeichnis
Angriff ist die beste Verteidigung
Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass Angriff die beste Verteidigung ist und wollen daher gegen die Abmahnung vorgehen. Am besten soll gleich der Arbeitgeber verklagt werden, damit die Abmahnung aus der Personalakte herausgenommen wird. Ist dies wirklich so?
Grund für die Abmahnung
Der Arbeitgeber hat beim Ausspruch der Abmahnung einen Hintergedanken. Die Abmahnung ist die Vorbereitungsmaßnahme, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Arbeitgeber plant in der Regel eine verhaltensbedingte Kündigung. Die Rechtsprechung sagt jedoch, dass eine derartige Kündigung in der Regel nur möglich ist, wenn vorher ein milderes Mittel, also eine Abmahnung, ausgesprochen worden ist.
Chancen beim Vorgehen gegen eine Abmahnung
Die Chancen beim Vorgehen gegen eine Abmahnung liegen daher auf der Hand. Der Arbeitgeber muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernen und kann sich im weiteren Verlauf nicht mehr auf die Abmahnung berufen. Aus diesem Grund kann sich eine Gegendarstellung oder eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte lohnen. Der Plan des Arbeitgebers wird damit schon im Keim erstickt.
Risiken beim Vorgehen gegen eine Abmahnung
Das Risiko beim Vorgehen gegen eine Abmahnung ist, dass dem Arbeitgeber vor Augen geführt wird, worin die Fehler liegen. Die Folge ist, dass der Arbeitgeber diese beseitigt und gegebenenfalls eine neue, nun wirksame Abmahnung ausspricht. Im schlimmsten Fall kann sogar gerichtlich bestätigt werden, dass die Abmahnung rechtmäßig war. Die Folge für einen späteren Kündigungsschutzprozess können gravierend sein. Du hast Öl ins Feuer gegossen.
Nichts unternehmen
In vielen Fällen lohnt es sich daher, einfach nichts zu unternehmen. Der Hintergrund ist einfach: Wenn die Abmahnung auf wackeligen Füßen steht, solltest Du keine Maßnahmen ergreifen. Der Hintergrund ist, dass Du damit dem Arbeitgeber zeigst, worin mögliche Fehler in der Abmahnung liegen mit der Folge, dass er diese beseitigen kann. Auch wenn die Abmahnung offensichtlich unwirksam sein sollte, solltest Du den Mund halten. Der Arbeitgeber kann sich bei einem Kündigungsschutzprozess nicht auf die unwirksame Abmahnung berufen, sodass deine Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage steigen.
Achtung:
Es gibt keinen Königsweg. Vielmehr muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Taktik die Beste ist.
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