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Minusstunden-Betrug: Tausende Arbeitnehmer um Lohn geprellt
Stell dir vor: Du kommst zur Arbeit. Du bist motiviert, arbeitsfähig und voller Freude und dein Chef schickt dich einfach nach Hause. Einige Wochen später wirfst du einen Blick auf deine Gehaltsabrechnung und stellst fest, dass dir Lohn abgezogen wurde. Die Begründung: Minusstunden. Ist das wirklich erlaubt?
Was sind Minusstunden?
Minusstunden – auch Minder- oder Sollstunden genannt – entstehen, wenn du weniger arbeitest, als in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Beispiel: Laut Vertrag solltest du 40 Stunden pro Woche arbeiten, tatsächlich arbeitest du aber nur 35 Stunden. Du hast theoretisch 5 Minusstunden angesammelt. Aber: Nicht jede Abwesenheit führt automatisch zu Minusstunden. Vielmehr kommt es darauf an, wer für die Fehlzeit verantwortlich ist.
Die häufigsten Betrugsmaschen
In der Praxis gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitgeber unrechtmäßig Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verbuchen.
Krankheit
Du wirst krank, meldest dich ordnungsgemäß arbeitsunfähig und legst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Trotzdem erscheinen auf deinem Arbeitszeitkonto Minusstunden. Das ist rechtswidrig! Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hast du für die ersten sechs Wochen deiner Erkrankung Anspruch auf volle Lohnfortzahlung. Krankheitstage dürfen niemals als Minusstunden gewertet werden.
Urlaub als Fehlzeit
Du nimmst deinen gesetzlich garantierten Urlaub und plötzlich wird dein Lohn gekürzt. Auch das ist unzulässig. Urlaub steht dir zu und darf nicht als Fehlzeit angerechnet werden.
Auftragsmangel
Dein Arbeitgeber hat derzeit wenig Arbeit und schickt dich nach Hause. Später bucht er Minusstunden auf dein Konto. Das ist ein klassischer Fall von unrechtmäßigem Minusstunden-Betrug. Dein Arbeitgeber trägt das sogenannte Betriebsrisiko. Wenn er dich mangels Arbeit nach Hause schickt, befindet er sich im Annahmeverzug und muss dir den vollen Lohn zahlen.
Pfändungsfreigrenze missachtet
Selbst wenn Minusstunden rechtmäßig wären und dein Arbeitgeber sie vom Gehalt abziehen dürfte, muss er die Pfändungsfreigrenze einhalten.
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