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Fallen des Arbeitgebers (Teil 2) – der Arbeitnehmer wird zur Unterschrift genötigt

Wurdest Du zu einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber geladen? Hat der Arbeitgeber Dir mitgeteilt, dass Du eine Kündigung erhältst? Liegt er diese auch gleich vor und verlangt von Dir vor Ort eine Unterschrift? Vorsicht! Das kann ein böser Trick Deines Arbeitgebers sein.

Kündigung

Bekanntlich beendet eine Kündigung das Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Im Gegensatz zu einem Vertrag, entfaltet die Kündigung ihre Wirkung, wenn diese dem Gegner zugeht. Der Empfänger muss der Kündigung nicht zustimmen.

Unterschrift

Wieso verlangt der Arbeitgeber also eine Unterschrift vom Arbeitnehmer? Das kann zwei Gründe haben.

Grund 1: rechtliche Absicherung

Bei einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zu einem bestimmten Datum zugegangen ist. Das kann manchmal schwierig sein. Dieses Problem kann dadurch umgangen werden, indem der Arbeitnehmer bestätigt, dass er die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt erhalten hat.

Grund 2: Falle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer „übers Ohr hauen“. In den bisherigen Videos habe ich gezeigt, dass der Ausspruch einer wirksamen Kündigung schwierig sein kann. Dies wissen auch die Arbeitgeber. Aus diesem Grund wollen Sie eine Kündigungsschutzklage verhindern, damit bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht herauskommt, dass eine unwirksame Kündigung ausgesprochen worden ist. Aus diesem Grund nehmen die Arbeitgeber in der Kündigung einen Passus auf, in welchem die Arbeitnehmer vermeintlich bestätigen, dass auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtet wird. Durch die Unterschrift wird dann dieser Verzicht durch den Arbeitnehmer schriftlich bestätigt.

Lösung des Problems

Die Lösung in dieser Angelegenheit ist einfach! Nichts unterschreiben. OK: So drastisch muss es nicht sein. Aber! Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung einfach mitnimmt und keine Unterschriften leistet. Vor allem wenn der Arbeitgeber Druck aufbaut, sollten keine Unterschriften geleistet werden. Ansonsten gilt der bekannte Grundsatz: Man sollte nur das Unterschreiben, was man auch gelesen, verstanden und für ungefährlich befunden hat.

 

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