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Betriebsbedingte Kündigung: Diese 3 Fehler machen Arbeitgeber fast immer!
Hast du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Keine Panik: Viele betriebsbedingte Kündigungen sind rechtlich angreifbar. In diesem Beitrag erfährst du, welche drei häufigen Fehler Arbeitgebern bei einer betriebsbedingten Kündigung unterlaufen können.
Die betriebsbedingte Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt der Grund vom Arbeitgeber. Das passiert, wenn der Betrieb geschlossen wird, eine Abteilung wegfällt oder es Änderungen im Unternehmen gibt. Gründe können weniger Aufträge, weniger Umsatz, neue Technik oder andere Ursachen sein.
Die drei häufigsten Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen
Es gibt drei häufige Fehler, die Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung machen können:
Keine Weiterbeschäftigung geprüft
Der Arbeitgeber darf nicht einfach kündigen. Vielmehr muss er im Rahmen der Interessenabwägung unter anderem prüfen, ob es eine andere Beschäftigungsmöglichkeit gibt. Sucht dein Arbeitgeber gerade neue Leute? Gibt es freie Stellen in anderen Abteilungen? Werden neue Projekte gestartet? Dokumentiere diese Punkte, da alles gegen eine wirksame betriebsbedingte Kündigung spricht.
Fehlerhafte Sozialauswahl
In der Regel ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl durchzuführen, wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Frage kommen. Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung sind insoweit zu berücksichtigen. Vergleiche dich daher mit den verbliebenen Kollegen auf vergleichbaren Arbeitsplätzen. Ist jemand verblieben, der jünger ist, kürzer im Betrieb arbeitet und keine Familie hat? Dann ist die Sozialauswahl vermutlich fehlerhaft!
Betriebsrat nicht richtig angehört
Vor jeder Kündigung muss ein Betriebsrat angehört werden, sofern es einen Betriebsrat im Betrieb gibt. Hierzu müssen deine Personaldaten, die Art der Kündigung, die Gründe der Kündigung und die Eckdaten zur Sozialauswahl offengelegt werden. Frage beim Betriebsrat nach, ob er angehört wurde und ob er der Kündigung widersprochen hat.
Kündigungsschutzklage
Du hast ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft ist. Bei Zweifeln solltest du daher schnell entscheiden, ob du Maßnahmen ergreifen willst.
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