Verhaltensbedingte Kündigung - Was Du wissen musst

Verhaltensbedingte Kündigung – Was Du wissen musst

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Verhaltensbedingte Kündigung - Was Du wissen musst

Hast Du eine verhaltensbedingte Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhalten?  Oder droht Dein Arbeitgeber mit einer solchen Kündigung?  Dann ist das heutige Thema genau richtig für Dich.  Du erfährst, welche strengen Voraussetzungen für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung erfüllt sein müssen.

Was ist die verhaltensbedingte Kündigung?

Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, um eine sozial gerechtfertigte Kündigung auszusprechen. Einer dieser Gründe ist die verhaltensbedingte Kündigung. Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Ein einfacher Merksatz lautet:

„Du könntest anders, wenn Du wolltest – aber Du willst nicht."

Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung

Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Pflichtverletzung

Der Arbeitnehmer muss erheblich gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben. Kleinere Verfehlungen, wie etwa eine einmalige Verspätung, reichen in der Regel nicht aus.

Abmahnung

Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen haben. Diese muss das Fehlverhalten konkret benennen, das unerwünschte Verhalten beschreiben und die Kündigung für den Wiederholungsfall androhen.

Interessenabwägung und kein milderes Mittel.

Der Arbeitgeber muss die Interessen an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes abwägen. Die Kündigung muss das letzte Mittel sein. Mildere Maßnahmen wie Versetzung oder erneute Abmahnung müssen zuvor geprüft worden sein.

Deine Rechte als Arbeitnehmer

Hältst Du die Kündigung für unwirksam, solltest Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Das Gericht prüft dann, ob alle Voraussetzungen für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung vorlagen.

Wichtig:

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Durch eine Kündigungsschutzklage und einen gerichtlichen Vergleich kann diese Sperrzeit häufig vermieden werden.

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