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Darfst du bei Hitze einfach nach Hause gehen? Die Wahrheit über Hitzefrei im Büro! 😱

Mit dem Sommer steigen die Temperaturen in den Räumen. Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn es warm im Büro wird? Hitzefrei? Freistellung? Arbeitsverweigerung? Eine Auflösung erfolgt im heutigen Beitrag.

Kein Anspruch auf Hitzefrei

Arbeitnehmer haben keinen allgemeinen Anspruch auf Hitzefrei. Arbeitnehmer sind bei Hitze im Büro nicht „vogelfrei“. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitnehmer im Büro nicht „gekocht“ werden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte gesundheitlich zuträgliche Bedingungen aufweist.

Abstufung nach Temperaturen

Einfach, oder? Nicht ganz! Laut der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der technischen Regel für Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedliche Pflichten zu erfüllen.

unter 26 Grad

In diesem Fall hat der Arbeitgeber in der Regel keine Maßnahmen zu ergreifen, da diese Temperaturen als weitgehend nicht schädlich angesehen werden.

Zwischen 26 und 30 Grad

In diesen Fall soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, damit es nicht noch wärmer in den Räumen wird. Folgende Maßnahmen sollen in diesem Fall durchgeführt werden:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Nutzung von Ventilatoren oder Klimaanlagen

Schlussendlich bleibt es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht in der Regel nicht.

Zwischen 30 und 35 Grad

In diesem Fall muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, damit es nicht noch wärmer in den Räumen wird. Er muss verschärfte Maßnahmen ergreifen.

ab 35 Grad

In diesem Fall geht die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der technischen Regel für Arbeitsstätten davon aus, dass ab diesen Temperaturen die Räume ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet sind.

Arbeitsverweigerung

Als Arbeitnehmer sollte die Arbeit nicht zu schnell verweigert werden. Es droht ansonsten eine Abmahnung und oder eine Kündigung. Es empfiehlt sich die Temperaturen genausten zu dokumentieren und auch die Gesprächsversuche und Abhilfemaßnahmen des Arbeitgebers. Wenn alle „Stricke reißen“, dann darf die Arbeit niedergelegt werden.

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