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Betriebsbedingte Kündigung: 5 Schritte, die du jetzt gehen musst
Hast du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Schock. Ich weiß: Du hast nichts falsch gemacht, und trotzdem liegt die Kündigung im Briefkasten. Bestimmt hat dein Chef in der Vergangenheit schon Stichwörter wie „Umstrukturierung“, „Personalabbau“ oder „wirtschaftliche Lage“ fallen gelassen. Eigentlich hast du schon geahnt, dass so etwas kommt. Die Kündigung dann tatsächlich in den Händen zu halten, ist trotzdem ein ganz anderes Gefühl. Jetzt fragst du dich: Was soll ich tun?
Schritt 1: Unterschreibe nichts
Die gute Nachricht ist, dass viele betriebsbedingte Kündigungen oft angreifbar sind. Viele Arbeitgeber machen Fehler. Aus diesem Grund solltest du auch keine Dokumente blindlings unterschreiben. Der Hintergrund ist einfach: Arbeitgeber versuchen häufig, dich direkt nach der Kündigung zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden. Das klingt dann oft so: „Wir einigen uns gütlich, Sie bekommen eine kleine Abfindung, und wir sparen uns den Gerichtsstreit.“ Das Problem ist, dass du mit dem Aufhebungsvertrag viele Rechte verlierst und eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld riskierst.
Schritt 2: Dokumentiere den Zugang genau
Dokumentiere alle wichtigen Ereignisse. Erstelle Gedankenprotokolle. Notiere dir genau, wann, wo und wie du die Kündigung erhalten hast. Notiere dir alles, auch wenn es zunächst unwichtig erscheint. Im Zweifel kann es später relevant werden. Bewahre vor allem auch den Briefumschlag auf. Prüfe vor allem auch: Gibt es Kollegen mit ähnlichen Aufgaben, die jünger sind? Gibt es Kollegen, die kürzer im Betrieb sind? Gibt es Kollegen ohne Kinder oder Unterhaltspflichten?
Schritt 3: Melde dich beim Arbeitsamt
Egal, welche nächsten Schritte folgen werden: Zunächst meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Eine verspätete Meldung kann ebenfalls zu einer Sperrzeit führen. Dabei ist es unerheblich, ob du die Kündigung angreifen möchtest oder nicht.
Schritt 4: Prüfe die Kündigung
Überprüfe die Kündigung sorgfältig auf Fehler. Selbst kleinste Punkte können relevant sein. Als Erstes prüfst du, ob es sich um den richtigen Arbeitgeber handelt und ob die Kündigung vom richtigen Arbeitgeber unterschrieben wurde. Schon ein kleiner Fehler kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Erfolgt die Kündigung durch einen Dritten, also durch einen Bevollmächtigten, muss die Originalvollmacht beigefügt sein. Andernfalls solltest du die Kündigung unverzüglich mangels Vollmacht zurückweisen.
Als Nächstes prüfst du die Sozialauswahl. Die Sozialauswahl bedeutet, dass unter mehreren vergleichbaren Mitarbeitern nur derjenige gekündigt werden darf, der am wenigsten schutzwürdig ist.
Ein Beispiel:
Du bist 45 Jahre alt, seit 15 Jahren im Betrieb, hast zwei Kinder und verdienst 3.500 Euro brutto. Dein Kollege in derselben Position ist 28 Jahre alt, seit drei Jahren im Betrieb und hat keine Kinder. Kündigt der Arbeitgeber dir statt deinem Kollegen, ist die Sozialauswahl höchstwahrscheinlich fehlerhaft.
Schritt 5: Keine Panik
Eine betriebsbedingte Kündigung ist kein Grund zur Panik. Die meisten betriebsbedingten Kündigungen enden mit einem Vergleich. Aber nur, wenn du Kündigungsschutzklage erhebst. Ohne Klage hast du keine Verhandlungsmacht. Gerne helfe ich Dir.
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