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Mysteriös: Das sind die Geheimnisse des Aufhebungsvertrages
Nur hier und jetzt enthülle ich die Geheimnisse des Aufhebungsvertrages. Worum handelt es sich? Wie schließt man einen solchen Vertrag? Was muss der Arbeitnehmer beachten? Wieso schließen Arbeitgeber gerne einen? Das und noch viel mehr erfahren Sie in meinem kurzen Artikel. Lust? Natürlich haben Sie Interesse. Also: Los geht’s!
Was ist ein Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag. Natürlich! Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis. Der Aufhebungsvertrag hat effektiv die gleiche Wirkung wie eine Kündigung. Im Gegensatz zur Kündigung können hier die Arbeitnehmer noch Einfluss auf einzelne Punkte nehmen. Im Aufhebungsvertrag wird also geregelt, dass die Parteien einvernehmlich zum Entschluss gekommen sind, dass Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Eine Kündigung muss in der Regel nicht mehr ausgesprochen werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen muss und von beiden Seiten unterschrieben werden sollte. Ansonsten beendet er das Arbeitsverhältnis nicht wirksam.
Arbeitnehmer
Ein Aufhebungsvertrag hat einige Vorteile für den Arbeitnehmer. Die Nachteile sind jedoch zu beachten.
Vorteile des Aufhebungsvertrages
Einer der wichtigsten Vorteile des Aufhebungsvertrages liegen auf der Hand. Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber verhandeln. Er kann jeden einzelnen Punkt aushandeln. Er kann damit bestimmen, wann und wie das Arbeitsverhältnis endet. Verkürzung der Kündigungsfristen? Verlängerung der Kündigungsfristen? Höhe der Abfindung? Alles verhandelbar. Je besser die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers, desto besser das Ergebnis.
Nachteile des Aufhebungsvertrages
Die Vorteile klingen doch richtig gut, oder? Nicht ganz. Die Freiheiten erkauft man sich mit einem gewissen Verzicht. Kündigungsschutz? Kündigungsschutzklage? Arbeitslosengeld? In den meisten Fällen weg. Einen Kündigungsschutz gibt es nicht! Kündigungsschutzklage ist kaum noch möglich und das Arbeitslosengeld wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gesperrt. Der Grund für die Sperrung des Arbeitslosengeldes für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen ist einfach. Die Arbeitslosigkeit wurde selber herbeigeführt, sodass der Arbeitnehmer weniger schutzwürdig ist. Es gibt keine Pflicht zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In vielen Verträgen ist ein Klageverzicht enthalten. Damit nimmt man sich die Möglichkeit, die Kündigung durch ein Gericht zu überprüfen.
Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber gibt es einige Vorteile bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Er ist nicht mehr an den Kündigungsschutz gebunden, da der Vertragsschluss freiwillig und einvernehmlich ist. Kündigungsschutz ist – wie der Name schon sagt – bei einer Kündigung anwendbar. Bei der richtigen Abfindungssumme verlassen sogar kaum kündbare Mitarbeiter das Unternehmen. Kündigungsschutzklage? Muss er nicht befürchten! Hierfür wurde der Klageverzicht unterschrieben. Der einzige große Nachteil: Der Arbeitgeber muss eine Abfindung zahlen. Höhe? Verhandlungssache.
Zusammenfassung:
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages erkauft man sich mit einigen Nachteilen. Es hängt vom Einzelfall ab, wie groß die Nachteile sind. Jede Partei muss bei der Verhandlung entscheiden, was ihr gerade wichtiger ist.
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