Maximale Abfindung sichern – 3 Strategien, die funktionieren

Maximale Abfindung sichern – 3 Strategien, die funktionieren

Lesedauer 4 Minuten

Hast du eine Kündigung erhalten? Willst du eine Abfindung? Das ist mehr als verständlich. Der Verlust eines Arbeitsplatzes bedeutet in der Regel auch finanzielle Unsicherheit. Mit den richtigen Strategien kannst du deine Chancen auf eine faire oder sogar überdurchschnittliche Abfindung deutlich verbessern.

Klarstellung

An dieser Stelle muss ich einen Punkt klarstellen: Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach Erhalt einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Ein fataler Irrtum! Du hast in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Aber: Arbeitgeber zahlen trotzdem oft Abfindungen, wenn du weißt, welchen wunden Punkt du treffen musst.

Ziel: Unwirksamkeit der Kündigung

Dein Hauptziel ist es, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass seine Kündigung unwirksam ist. Der Hintergrund: In solchen Fällen ist der Arbeitgeber oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um den Fehler nicht öffentlich zu machen. Jeder Arbeitgeber weiß, dass er bei einer gerichtlichen Niederlage nicht nur deinen alten Arbeitsplatz zurückgeben muss, sondern auch alle ausstehenden Löhne nachzahlen muss.

Grundlage: Kündigungsschutzklage

Mit der Kündigungsschutzklage lässt du gerichtlich prüfen, ob deine Kündigung wirksam ist. Achtung: Du hast nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um Klage zu erheben. Die Kündigungsschutzklage ist dein stärkstes Verhandlungsinstrument. Ohne diese funktioniert in der Regel keine der weiteren Strategien.

Strategie 1: Formfehler aufdecken

Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung viele formale Anforderungen beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine fehlende oder fehlerhafte Unterschrift kann bares Geld für dich bedeuten. Eine fehlende Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung? Dann klingelt es bei dir in der Kasse. Falscher Briefbogen verwendet? Du wirst reicher als Dagobert Duck.

Strategie 2: Vollmachtsprobleme erkennen und nutzen

Hat nicht der Geschäftsführer oder direkte Vorgesetzte gekündigt – und liegt keine Vollmacht bei? Dann weise die Kündigung gemäß Paragraph  174 BGB zurück. Wichtig: Die Zurückweisung muss unverzüglich erfolgen und ist nur möglich, wenn du vorher nicht über die Bevollmächtigung informiert wurdest. Die Folge: Die Kündigung ist unwirksam. Der Arbeitgeber steht plötzlich ohne Kündigung da – und ist eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen. Vor allem, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist.

Strategie 3: Besonderen Kündigungsschutz ausspielen

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz und haben dadurch eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Schwerbehinderte und Gleichgestellte:

Vor Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Das Verfahren kann sich über mehrere Monate hinziehen. Viele Arbeitgeber versuchen, das zu umgehen. Die Kündigung ist dann unwirksam. Das gilt sogar, wenn du den Arbeitgeber erst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung über deinen besonderen Schutzstatus informierst.

Schwangere, Elternzeit und Pflegezeit:

Auch Schwangere, Eltern in Elternzeit und pflegende Angehörige in Pflegezeit genießen besonderen Kündigungsschutz. Fehlt die Zustimmung der zuständigen Behörde, ist die Kündigung unwirksam und deine Verhandlungsposition deutlich gestärkt.

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