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Erstaunlich: Die Rücknahme einer Kündigung ist rechtlich nicht möglich
„Ich kündige!“; „mir reichts, ich bin weg!“ „Sie können…“. Im Eifer des Gefechts fallen diese Sätze sehr schnell. Am nächsten Tag ist man schlauer und will doch den Arbeitsplatz behalten. Was nun? Ist die Rücknahme einer Kündigung möglich?
Gründe für die Rücknahme einer Kündigung
In vielen Fällen hat sich der Arbeitnehmer von seinen Gefühlen leiten lassen. Er hat nicht überlegt. Er hat einfach seinem Ärger Luft gemacht. Es war eine Bauchentscheidung. Am nächsten Tag sieht die Situation immer anders aus. Der Arbeitnehmer hat sich beruhigt und bemerkt, dass er überreagiert hat. Oder die bessere Seite zu Hause, hat dem Arbeitnehmer den Kopf gewaschen. Auf jeden Fall wollen die Arbeitnehmer nicht mehr an der Kündigung festhalten. Sie wollen die Kündigung zurücknehmen und fragen sich, ob dies möglich ist.
Rücknahme einer Kündigung im Berufsleben
In vielen Fällen wird der Arbeitgeber einfach sagen, dass alles in Ordnung ist. Er wird über die Kündigung hinwegsehen. Er wird die Kündigung einfach zerreißen und für gegenstandslos erklären. Für diese Arbeitgeber ist die Rücknahme möglich. Andere Arbeitgeber können sich jedoch auch auf den rechtlichen Standpunkt stellen. Eine Rücknahme ist hier schon nicht mehr so einfach.
Rücknahme einer mündlichen Kündigung
Solange der Arbeitnehmer die Kündigung nur mündlich ausgesprochen hat, ist die Rechtslage glasklar. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Es muss keine Rücknahme erfolgen, da es schon an einer wirksamen Kündigung fehlt. Wie sieht es jedoch bei einer schriftlichen Kündigung aus?
Rücknahme einer schriftlichen Kündigung
Eine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift beendet das Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Folge ist, dass sie ab dem Zeitpunkt wirksam wird, ab der sie der anderen Seite zugeht. Nach dem Zugang ist die Rücknahme einer Kündigung nicht möglich. Jedoch ist noch nicht alles verloren.
Rücknahme der Kündigung trotzdem möglich?
Viele Arbeitnehmer denken an eine Anfechtung. Diese ist jedoch nur in den engen Grenzen des § 119ff BGB möglich. In vielen Fällen liegt einfach kein Anfechtungsgrund vor. Auch ein Widerruf ist nicht möglich. Die Rücknahme der Kündigung geht anders.
Rettung des Arbeitsplatzes
Vielmehr kann das Arbeitsverhältnis auf eine andere Weise gerettet werden. Es wird ein neuer Arbeitsvertrag zu den alten Konditionen geschlossen. Die Erklärung, dass man die Kündigung zurücknehmen will, wird als Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages verstanden. Nun steht es dem Arbeitgeber frei dieses Angebot anzunehmen.
Vorsicht bei der Rücknahme der Kündigung
Dem Arbeitnehmer muss klar sein, dass ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der alte Arbeitsvertrag ist weg. Der Arbeitnehmer sollte deswegen den neuen Vertrag gründlich lesen und mit dem alten vergleichen. Dem Arbeitnehmer muss klar sein, dass er einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt. Der alte Vertrag ist bei einer Eigenkündigung weg.
Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitnehmer
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Rücknahme der Kündigung ist auch hier nicht möglich. Dem Arbeitnehmer steht es frei, wie er sich entscheidet. Er kann über die Kündigung hinwegsehen. Er kann einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Er hat jedoch noch einen dritten Weg. Er kann eine Kündigungsschutzklage erheben. Hier lässt sich überprüfen, ob die Kündigung wirksam ist.
Zusammenfassung.
Eine Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich. Jedoch kann die Rücknahme als Angebot verstanden werden, dass ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden soll. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Konditionen tatsächlich gleichbleiben.