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Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Fristen

Neben dem Urlaub gibt es noch den ADAC – Urlaub. Sie kennen diesen noch nicht? Sie gehen einfach zum Arzt und sagen, dass Sie krank sind und können so zu Hause bleiben. Genau. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankenschreibung. Im Folgenden gehen wir mal davon aus, dass Sie wirklich krank sind. Auch hierbei müssen Sie einige Regeln und Fristen beachten. Wer dies nicht macht, muss mit Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

Schritt 1: Arbeitgeber benachrichtigen

Sie müssen so frühzeitig wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie krank sind und dass Sie nicht in der Lage sind, in die Arbeit zu kommen. Im Regelfall sollte dies am selben Tag, vor dem Beginn der Arbeitszeit erfolgen. Diese Arbeitsunfähigkeit können Sie auf jede erdenkbare Weise mitteilen. Telefon, Fax, E – Mail. Whatsapp, Messenger und Co sind erlaubt.

Achtung:

Beachten Sie, ob es nicht anderslautende vertragliche oder betriebliche Vorschriften für die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit gibt. Riskieren Sie keine Abmahnung.

Schritt 2: Dauer der Krankheit feststellen

Stellen Sie nun fest, wie lange Sie krank sein werden. Wenn Sie kürzer als drei Trage arbeitsunfähig sein sollten, dann haben Sie nichts mehr zu unternehmen. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht regelmäßig notwendig.

Achtung:  Jedoch beachten Sie, ob es nicht vertragliche, betriebliche oder tarifrechtliche Vorschriften hierzu gibt. Eine Verkürzung der drei Tages Frist ist möglich. Riskieren Sie keine Abmahnung.

Schritt 3: Abholung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Sie haben festgestellt, dass Sie länger als drei Trage erkrankt sind? Dann müssen Sie am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen.

Schritt 4: Erneute Abholung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn sich die im Attest angegebene Krankheitsdauer ändert, dann müssen Sie erneut den Arbeitgeber informieren und eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen. Auch nach 6 – Wochen hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Schritt 5: Rückkehr zum Arbeitsplatz

Wenn Sie gesund sind, dann gehen sie wieder zu Arbeit.

Abschließender Hinweis.

Die Missachtung der Fristen und Meldungen kann zu Abmahnung führen. Im wiederholten Fall zur Kündigung. Es steht dem Arbeitgeber frei, Ihren Lohn solange zurückzubehalten, solange die notwendigen Unterlagen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nicht vorliegen. Im Zweifel für immer.