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Die Eigenkündigung
Sie haben genug von Ihrem Arbeitgeber? Sie wollen nicht mehr arbeiten? Sie haben eine andere Stelle gefunden? Als Arbeitnehmer können Sie einfach wegbleiben und eine Kündigung durch den Arbeitgeber riskieren. Jedoch könnten Sie sich im schlimmsten Fall auch schadensersatzpflichtig machen. Der bessere Weg ist die Eigenkündigung. Jedoch gibt es auch hier einiges zu bedenken.
Form
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Es muss sich um ein Schriftstück handeln. SMS, Whatsapp, Messenger oä fällt damit auch aus. Schließlich muss die Kündigung auch unterschrieben sein. Die Unterschrift muss im Original vorliegen, womit auch FAX, E – Mail und Foto nicht möglich sind.
Zugang
Die Eigenkündigung wird erst mit dem Zugang beim Arbeitgeber wirksam. Die Absendung reicht hierfür nicht aus. Ab dem Zugang der Kündigung fängt auch die Kündigungsfrist an zu laufen. Deswegen notieren Sie sich den Zugang der Kündigung. Der sicherste Weg ist, dass Sie die Kündigung dem Arbeitgeber persönlich übergeben und sich den Empfang der Kündigung bestätigen lassen. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, dann holen Sie sich einen Zeugen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Jedoch kann sich aus dem Arbeitsvertrag eine andere Frist ergeben. Diese ist zu beachten.
Arbeitslosengeld und Eigenkündigung
Die Eigenkündigung führt im Regelfall zur einer Sperrzeit beim Bezug vom Arbeitslosengeld. Sie erhalten dann bis zu zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Dieser Zeitraum ist auch für immer weg. Die Zeit wird nicht hinten wieder drangehängt. Jedoch gibt es auch Eigenkündigungen, bei denen keine Sperrzeit verhängt wird. Denkbar ist bspw. eine Erkrankung, die es Ihnen unmöglich macht, Ihren Beruf weiter auszuüben. Über die Anerkennung, eines wichtigen Grundes entscheidet von Fall zu Fall die Bundesagentur für Arbeit.
Kosten für rechtliche Beratung
Wenn Sie sich einen rechtlichen Rat, im Zusammenhang mit der Kündigung einholen oder wenn Sie sich vertreten lassen, dann müssen Sie, die hierdurch entstandenen Kosten selber tragen. Eine Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen. Eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber findet nicht statt, da im Arbeitsrecht jede Partei die eigenen Kosten tragen muss. Dies gilt außergerichtlich, sowie für die 1. Instanz.
Musterformulierung
Briefkopf: Ihre Adresse und Adresse des Arbeitgebers
Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom …
Text: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom … ordentlich und fristgerecht zum ….
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift: Ihre Unterschrift
Abgabe: Im Original