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Ein 450€ Job ist kein richtiges Arbeitsverhältnis, oder?

Viele Arbeitnehmer gehen einem Nebenjob nach. Sie sind Verkäufer, Zeitungsausträger, Boten, Ausfahrer oder ähnliches. Viele von diesen Arbeitnehmern gehen einem sogenannten Minijob nach. Sie verdienen nicht mehr als 450 €. Aber ist das ein richtiges Arbeitsverhältnis? Mit allen Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer?

Antwort der Arbeitgeber

NEIN! Auf gar keinen Fall. Deswegen erhalten sie auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertragen. Bezahlter Urlaub? Nicht bei diesen Arbeitgebern. Kündigungen werden von heute auf morgen ausgesprochen. Keine Rechte für Minijobber, da sie keine richtigen Arbeitnehmer sind.

Antwort der Juristen

JA! Die Antwort ist ein klares Ja. Auch ein Minijobber ist ein richtiges Arbeitsverhältnis. Es handelt sich sogar um eine Teilzeitbeschäftigung. Die Teilzeitbeschäftigten werden sogar vom Gesetzgeber, nach § 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) besonders geschützt. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden, als die Vollzeitbeschäftigten. Eine Ungleichbehandlung ist in der Regel verboten. Nur bei sehr schwerwiegenden Gründen kann es mal eine Ausnahme geben. Aber der Minijob ist keine solche Ausnahme. Ein 450€ Job ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Ein Minijobber ist ein regulärer Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers.

Rechte

Auch Minijobber haben damit folgende Rechte:
– Bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
– Bis zu vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub
– Entgeltfortzahlung an Feiertagen
– allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
– es gilt der Mindestlohn

Pflichten

Es gelten die Pflichten eines regulären Arbeitnehmers. Es gilt die Arbeitspflicht. Auch muss die Krankheit angezeigt und gegebenenfalls ein ärztliches Attest abgegeben werden. Es müssen die Rechte des Arbeitgebers beachtet werden. Es gibt kein Selbstbeurlaubungsrecht.

Besonderheit des 450€ Jobs

Wenn der Minijobber ein regulärer Arbeitnehmer ist, was ist dann seine Besonderheit? Ein 450€ Job ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Die Arbeitgeber tragen die wesentlichen Sozialabgaben und die Steuern. Sie müssen eine gewissen Pauschale abführen. Die Minijobber sind jedoch befreit. Keine Abgaben an die Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Effektiv erhält der Minijobber Brutto gleich Netto. Die Grenze liegt dabei bei einem Gehalt von 450€.

Irrtum der Arbeitgeber

Wieso irren sich so viele Arbeitgeber, wenn die Lage so klar ist? Wahrscheinlich wissen es einige Arbeitgeber einfach nicht besser. Sie denken, dass aufgrund der Pauschale, ein Minijob etwas anderes ist. Andere Arbeitgeber werden jedoch die Rechtslage kennen und die Ahnungslosigkeit der 450€ Jobber ausnutzen. Aber dies kann Ihnen nun nicht mehr passieren.

Zusammenfassung

Ein Minijob bzw. 450€ Job ist ein ganz reguläres Arbeitsverhältnis. Der Minijobber hat alle Rechte und Pflichten, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

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One Comment

  1. Bernd Hammer 16. Dezember 2021 at 20:50 - Reply

    Ein 450€ Job kann aber sowohl Selbständig oder als Arbeitnehmer durchgeführt werden, die hier dargestellte Rechtsauffassung ist daher falsch bzw. unzureichend.

    In der Praxis sind diese 450€ Jobs jedoch zumeist als Arbeitsverhältnisse ausgestaltet.
    Das sollte hier eine korrekte Darstellung finden.

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