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Deine Rechte bei krankheitsbedingter Kündigung: Kämpfe für deine Abfindung!
Bist du länger krankgeschrieben? Hast du eine ordentliche Kündigung erhalten? Denkst du, dass eine Kündigungsschutzklage keinen Sinn macht? Ein fataler Irrtum. Heute sage ich dir auch, wieso!
Krankheitsbedingte Kündigung
Erst einmal muss ich dir einen Zahn ziehen und mitteilen, dass kranken Arbeitnehmern gekündigt werden kann. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass dies nicht der Fall ist. Es gibt nur sehr enge Grenzen, wann einem kranken Arbeitnehmer die Kündigung nicht übergeben werden darf. Ein klassisches Beispiel, in dem eine Kündigung unzulässig wäre, ist der Fall, dass einem Arbeitnehmer während eines wichtigen OP-Termins am Krankenbett die Kündigung überreicht wird. Solche extremen und eher unwahrscheinlichen Fälle bilden jedoch die Ausnahme.
Erfolgsaussichten einer krankheitsbedingten Kündigung
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede krankheitsbedingte Kündigung automatisch wirksam ist. Die Erfolgsaussichten einer solchen Kündigung hängen von zahlreichen Faktoren ab. Es gibt viele Gründe, weshalb eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben kann. Es gibt viele Gründe, wieso schlussendlich eine unwirksame krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden kann. Die klassischen Fälle sind:
Grund der Erkrankung:
Bei der krankheitsbedingten Kündigung wird aufgrund der Vergangenheit eine Prognose für die Zukunft getroffen. Wer in der Vergangenheit öfter krank war, wird dies auch in Zukunft sein. Wer länger krank ist, wird auch länger krank bleiben. Es gibt jedoch Fälle, wo diese Prognose einfach widerlegt werden kann. Die typischen Fälle sind Knochenbrüche oder einmalige Operationen. Wenn beispielsweise die Mandeln raus sind, dann können sich diese nicht nochmals entzünden.
Unterlassenes BEM-Verfahren:
Der Klassiker ist, dass der Arbeitgeber kein oder ein fehlerhaftes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt hat. Dieser Klassiker führt zwar nicht zur offensichtlichen und automatischen Unwirksamkeit einer Kündigung, wie eine fehlende Unterschrift. Aber! In der Regel ist die Kündigung jedoch leicht vor Gericht angreifbar.
Höhe der Abfindung
Je besser die Chancen für den Arbeitnehmer sind, desto höher ist die Chance, dass eine höhere Abfindung herausgehandelt werden kann. Abfindungen über den üblichen Satz von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr sind mit den richtigen Argumenten relativ einfach zu erreichen. Jedoch darf hierbei auch nicht vergessen werden: Mit der Kündigungsschutzklage wird die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz eingeklagt. Das hat zur Folge, dass gegebenenfalls auch dies eintreten kann.
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