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Das bedeutet Arbeit auf Abruf

Du bist im Bewerbungsgespräch und der Arbeitgeber teilt Dir mit, dass er mit Dir „Arbeit auf Abruf“ vereinbaren will.  Noch nie davon gehört?

Was ist Arbeit auf Abruf?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Arbeit auf Abruf bedeutet also, dass der Arbeitgeber die Arbeitskraft der Arbeitnehmer nach Bedarf abrufen kann. Auf Weisung des Arbeitgebers sind beispielsweise in einer Woche mehr Stunden zu arbeiten, als in der nächsten Woche. Die Arbeitnehmer sind flexibel einsetzbar.

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Ja. Paragraph 12 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) enthält einige Regelungen zu diesem Thema.

Gibt es gesetzliche Grenzen?

Es gibt einige Punkte, welche beachtet werden müssen.

ausdrückliche Vereinbarung

Arbeit auf Abruf ist eine Abweichung von den arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Aus diesem Grund muss Arbeit auf Abruf ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Mindestangaben

Im Rahmen des Arbeitsvertrages muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und eine bestimmte Dauer der täglichen Arbeitszeit festgelegt werden.

Missachtung der Mindestangaben

Die Missachtung der Mindestangaben hat gravierende Folgen für den Arbeitgeber. Wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde so gilt, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart ist. Auch beträgt die Mindestabrufzeit pro Tag drei Stunden.

Gibt es eine Ankündigungsfrist?

Ja. Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Noch etwas zu beachten?

Es gibt noch viele weitere Punkte zu beachten. So darf beispielsweise die vertraglich vereinbarte wöchentliche Mindestarbeitszeit nur um 25 Prozent überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf hingegen nur um maximal 20 Prozent unterschritten werden.

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