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Lesedauer 5 Minuten Sensationell: 7 TOP Informationen zum Kündigungsschutzverfahren Sie wollen sich gegen Ihre Kündigung wehren? Sie wollen dem Arbeitgeber zeigen, dass er Sie nicht einfach so aus der Firma rausschmeißen kann? Dann lassen Sie Ihre Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen. Mit der Kündigungsschutzklage beginnt das Kündigungsschutzverfahren. Hier erfahren Sie die 7 TOP Informationen zum Kündigungsschutzverfahren.
Lesedauer 3 MinutenLesedauer 3 Minuten Sensationell: Der gesetzliche Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass jedem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht. Moralisch? – bestimmt! Gesetzlich? – Nicht immer! Es gibt in der Regel keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Ein Widerspruch zur Überschrift? Nicht unbedingt! Der gesetzliche Abfindungsanspruch im §1a KSchG betrifft eine ganz kleine Fallgruppe.
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