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Arbeitsunfähig und Bettruhe
Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher darüber, was während der Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist. Sie wissen nicht, welche Aktivitäten sie tatsächlich machen dürfen. Wird Arbeitsunfähigkeit mit Bettlägerigkeit gleichgesetzt? Muss ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer im Bett liegen bleiben? Nicht unbedingt.
Krankenmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über seine Krankheit informieren und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) muss nur gebracht werden, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert oder der Arbeitgeber diese schon vorher haben will. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert, sodass von der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass tatsächlich eine Erkrankung vorliegt.
Verhalten
Aber welche Aktivitäten sind nun erlaubt? Der Arbeitnehmer muss alles tun, damit er so schnell wie möglich wieder gesund wird. Er darf also den Heilungsprozess nicht negativ beeinflussen. Das heißt jedoch nicht, dass er nur zu Hause bleiben muss. Er muss auch nicht im Bett liegen bleiben. Er kann alles tun, was die Erkrankung nicht verschlimmert. Nur in sehr seltenen Fällen ist der Arbeitnehmer tatsächlich an das Bett gebunden. Es ist viel mehr erlaubt, als viele Arbeitnehmer denken.
Aktivitäten
Es ist alles erlaubt, was die Heilung fördert. Es hängt von der Erkrankung ab und ist eine Frage des Einzelfalls. Der Besuch von Veranstaltungen, Kino, Theater oder Oper ist in der Regel nicht verboten. Auch Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt. Bei Depressionen beispielsweise ist es sogar erwünscht. Bei einem Rückenleiden hilft eine Rückenschule. Unter Umständen darf sogar ein Fitnessstudio besucht werden. Der wichtigste Punkt ist, dass es zu keiner Verschlimmerung der Erkrankung kommen darf. Bei einem Rückenleiden sollte beispielsweise darauf verzichtet werden, schwer zu heben. Bei einem Knochenbruch sollte eine Belastung des Knochens vermieden werden.