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ündigungsschutzklage: 5 fatale Fehler, die dich Geld und Job kosten können
Hast du eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten? Das ist ein Schock! Aber gerade jetzt musst du einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Schritte einleiten. Viele Gekündigte machen dabei taktische Fehler, mit der Folge, dass sie ihre Chancen vor Gericht erheblich verschlechtern. Willst du zu dieser Gruppe gehören? Nein? Dann zeige ich dir heute die häufigsten Fehler.
Fehler 1: Die Drei-Wochen-Frist verstreichen lassen
Es klingt banal, aber es kommt immer noch vor. Die Fristversäumnis! Nach Erhalt der Kündigung hast du nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen. Du musst also schnell handeln. Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Fehler 2: Zu früh aufgeben
Der Gütetermin beim Arbeitsgericht ist deine Chance, eine gute Abfindung auszuhandeln. In der Regel beginnen Arbeitgeber mit einem geringen Betrag in der Hoffnung, dass der Arbeitnehmer denkt: „Ich nehme an, damit die Sache endlich vorbei ist.“ Verhandle, bis nichts mehr geht! Auch die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage ist nicht immer der richtige Weg. Es gibt viele Punkte, die der Arbeitgeber beim Ausspruch einer Kündigung beachten muss. Ein kleiner Fehler kann zur Unwirksamkeit führen.
Fehler 3: Die eigene Position überschätzen
Aber Achtung: Du solltest deine Position in der Verhandlung nicht überschätzen. Eine lange Betriebszugehörigkeit führt nicht automatisch dazu, dass du unkündbar bist. In der Realität ist zu beachten, dass auch langjährige Mitarbeiter gekündigt werden können, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.
Fehler 4: Wichtige Dokumente nicht sammeln
Grundsätzlich gilt: Du musst alle Tatsachen vortragen und beweisen, die für dich günstig sind. Aus diesem Grund solltest du alle wichtigen E-Mails, Arbeitsanweisungen, Schreiben und Ähnliches sichern. Bei Zeugenaussagen solltest du darauf achten, dass du die Kontaktdaten der Zeugen aktuell hältst.
Fehler 5: Falsche Vorstellungen über die Höhe der Abfindung
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach Erhalt der Kündigung und der Erhebung einer Kündigungsschutzklage automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Leider ist das nicht der Fall. Eine Abfindung gibt es nur, wenn sich beide Seiten im Rahmen der Kündigungsschutzklage darauf einigen. Ziel der Klage ist es, feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist – mit dem Ziel, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Es ist jedoch richtig, dass die Mehrzahl der Kündigungsschutzklagen mit Vergleichen und der Zahlung einer Abfindung endet.
Was kannst du tun?
Falls du gerade eine Kündigung erhalten hast: Lass dich nicht entmutigen und wähle die richtige Strategie. Du musst nicht zwingend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zwischenzeitlich gibt es im Internet viele Tipps und Hinweise. Aber: Lass die Zeit nicht verstreichen und lasse die Kündigung im Zweifel rechtlich überprüfen.
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