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Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Was ist die bessere Wahl?
Nichts ist für die Ewigkeit, auch nicht das Arbeitsverhältnis. Es gibt Fälle, in denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber trennen wollen. Eine häufig diskutierte Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Aber was ist die bessere Wahl?
Allgemeines
Eine pauschale Beantwortung ist daher nicht möglich. Im Grundsatz kann gesagt werden, dass die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Der Aufhebungsvertrag bietet einige Vorteile, kann jedoch zur Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Die Kündigung ist weniger flexibel, kann jedoch eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhindern.
Aufhebungsvertrag: Flexibilität
Der besondere Vorteil des Aufhebungsvertrages ist seine Flexibilität und sein Gestaltungsspielraum. Die Parteien können grundsätzlich vereinbaren, was sie wollen. Der Aufhebungsvertrag ist faktisch an keine gesetzlichen Vorgaben gebunden.
- Verkürzung der Kündigungsfristen? Möglich!
- Verlängerung der Kündigungsfristen? Möglich!
- Zahlung einer hohen Abfindung? Möglich!
- Vereinbarungen von Sonderzahlungen? Möglich!
- Außervertragliche Abgeltung von Ansprüchen? Möglich!
Der Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, eine gemeinsame einvernehmliche Lösung zu finden.
Aufhebungsvertrag: Missbrauchsgefahr
Aufgrund dieser Freiheiten besteht jedoch auch das Risiko, dass eine der Seiten diese Freiheiten missbräuchlich ausnutzt. Mit Hilfe des Aufhebungsvertrages wird oft versucht, faktisch unkündbare Arbeitsverträge zu Lasten der Arbeitnehmer zu beenden. Auch in anderen Fällen wird versucht, unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. An dieser Stelle darf jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass auch einige Arbeitnehmer die Aufhebungsverträge rechtsmissbräuchlich anwenden. Der häufigste Fall ist, dass zur Verhinderung einer Eigenkündigung ohne Abfindung ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen wird.
Die Kündigung – Die starren Regelungen
Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag unterliegt die Kündigung strengen Vorschriften. Beide Vertragsparteien müssen prüfen, wann und zu welchen Konditionen eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses herbeigeführt werden kann. Einen großen Vorteil hat die Kündigung: Die Kündigung kann von den Arbeitsgerichten auf die Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Aufhebungsvertrag wird lediglich auf Rechtsmissbräuchlichkeit überprüft, da von einer einvernehmlichen Lösung ausgegangen wird.
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