Schwerbehindert mit GdB 50 – Warum trotzdem kein Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten

Schwerbehindert mit GdB 50 – Warum trotzdem kein Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten

Lesedauer 3 MinutenHast du einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr und damit eine anerkannte Schwerbehinderung? Dann denkst du vielleicht, dass du automatisch besonderen Kündigungsschutz genießt. Doch Vorsicht: Gerade in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses gelten andere Regeln – und das kann überraschend sein.

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