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Gekündigt? Diese 3 Wochen entscheiden über Deine Zukunft!
Viele Arbeitnehmer genießen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, ohne davon Kenntnis zu haben. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen. Heute erkläre ich, wann dieser Schutz wirklich greift!
Wann greift der allgemeine Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmer.
Wartezeit
Vielmehr musst du eine Wartezeit von sechs Monaten im Betrieb erfüllen. Beachte, dass diese Frist unabhängig von der vereinbarten Probezeit ist. Auch bei einer kürzeren Probezeit von nur vier Monaten gilt der Kündigungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeit. Hierbei handelt es sich um einen häufig genutzten Trick von Arbeitgebern.
Betriebsgröße
Auch muss der Betrieb eine gewisse Größe erreichen. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift nur, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter – und nicht die reine Kopfzahl – maßgeblich ist. Die Folge ist, dass Teilzeitkräfte mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden. Es gibt zudem eine Sonderregelung für sogenannte Altarbeitnehmer, die bereits vor dem 31.12.2003 beschäftigt waren. In diesen Fällen reichen bereits fünf Beschäftigte aus.
Abfindungen
Der allgemeine Kündigungsschutz führt nicht automatisch dazu, dass du bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung hast. Viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht enden jedoch mit einer Abfindungszahlung, weil beide Seiten dies als sinnvollste Lösung ansehen.
Vorsicht:
Auch nach Erhalt der Kündigung musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Ein unentschuldigtes Fehlen kann einen neuen Kündigungsgrund darstellen.
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