Sensationell: Der gesetzliche Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

Lesedauer 3 MinutenSensationell: Der gesetzliche Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass jedem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht. Moralisch? – bestimmt! Gesetzlich? – Nicht immer! Es gibt in der Regel keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Ein Widerspruch zur Überschrift? Nicht unbedingt! Der gesetzliche Abfindungsanspruch im §1a KSchG betrifft eine ganz kleine Fallgruppe.

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