Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten – Was Arbeitnehmer in der Wartezeit wissen müssen

Lesedauer 3 MinutenProbezeit abgelaufen? Safe? Nein! In den ersten sechs Monaten deiner Beschäftigung hast du keinen Anspruch auf Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Du musst die Wartezeit abwarten. Aber was ist hierbei zu beachten?