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Krankmeldung: Die 4 größten Irrtümer aufgeklärt!

Muss ich? Kann ich? Soll ich? Ja, nein, vielleicht? Denkst du, dass du nun vollkommen verwirrt bist beim Thema Krankmeldung? Keine Angst. Heute kläre ich die typischen Irrtümer auf.

Irrtum 1: Krankmeldung muss schriftlich erfolgen

Ein typischer Irrtum ist, dass eine Krankmeldung schriftlich erfolgen muss. Nein! Eine Krankmeldung muss nicht schriftlich erfolgen. Ein Anruf bei deinem Arbeitgeber reicht in der Regel aus. Es können auch andere Kommunikationsmittel verwendet werden. Es ist nur notwendig, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn über das Fehlen informiert wird. Im Übrigen solltest du immer die Vorgaben in deinem Arbeitsvertrag beachten.

Irrtum 2: Pflicht zur Mitteilung des Grundes für die Erkrankung

Ein weiterer typischer Irrtum ist, dass mit der Krankmeldung auch der Grund für die Erkrankung mitgeteilt werden muss. Nein! Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, mit der Krankmeldung den Krankheitsgrund mitzuteilen. Es reicht aus, mitzuteilen, dass man krank ist. Achtung: Bei sehr ansteckenden Erkrankungen kann eine Ausnahme vorliegen. In der Regel wird jedoch der behandelnde Arzt schon mitteilen, ob eine Mitteilungspflicht besteht.

Irrtum 3: Krankmeldung nach Arzttermin

Ein weiterer typischer Irrtum ist, dass man sich erst mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank melden sollte. Nein! Die Krankmeldung ist die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheint. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass man arbeitsunfähig erkrankt ist. Die Krankmeldung muss immer am ersten Arbeitstag und vor Arbeitsbeginn erfolgen. Bei der Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hängt es davon ab, was arbeitsrechtlich geregelt ist.

Irrtum 4: Keine Krankmeldung wegen Urlaub

Ein weiterer Irrtum ist, dass Arbeitnehmer meinen, dass während des Urlaubs keine Krankmeldung erforderlich ist. Nein! Der Sinn und Zweck des Urlaubs ist es, dass sich der Arbeitnehmer erholt. Wer krank ist, erholt sich nicht. Daher ist auch während des Urlaubs eine Krankmeldung möglich. Der Arbeitgeber muss die genommenen Urlaubstage in diesem Fall erneut gewähren.

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